Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Textilrestaurierung Neugebauer GmbH und dem/der Kunde/in. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher/innen sind Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Unternehmer/innen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden/Innen sind sowohl Verbraucher/innen als auch Unternehmer/innen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Angebot enthält eine ausdrückliche anders lautende Erklärung. Dem/der Kunden/in zumutbare arbeits-, verfahrens- oder materialtechnische Änderungen bleiben vorbehalten.
- Mit der Auftragserteilung erklärt der/die Kunde/in verbindlich sein/ihr Vertragsangebot. Bei einem auf elektronischem Weg erteilten Auftrag werden wir den Zugang des Auftrags des/der Kunden/in ohne vermeidbare Verzögerung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
- Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Weg erteilten Aufträgen sind wir berechtigt, den Auftrag innerhalb von drei Werktagen nach Eingang im Atelier anzunehmen. Eine innerhalb der von dem/der Kunden/in erklärten längeren Bindungsfrist abgegebene Annahmeerklärung gilt jedenfalls als rechtzeitig.
- Der Vertragsschluss mit Unternehmern/innen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall unrichtiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von in Subauftrag vergebenen Auftragsteilen oder unrichtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. In diesem Fall wird der/die Kunde/in unverzüglich informiert. Der auf diesen Auftragsteil entfallende Anteil des Preises wird, soweit er bereits geleistet wurde, rückerstattet.
Soweit an den/die Sublieferanten/in oder Subauftragnehmer/in bereits Vorauszahlungen geleistet wurden, ist der Rückerstattungsanspruch erst fällig, sobald die Vorauszahlung rückerlangt werden konnte. Hat der/die Kunde/in vor oder bei Auftragsvergabe der jeweiligen Subvergabe ausdrücklich widersprochen, ist der Rückerstattungsanspruch binnen vierzehn Tagen fällig.5. Im Fall der elektronischen Auftragserteilung durch Verbraucher/innen wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem/der Kunden/in sowie die rechtswirksam einbezogenen AGB per E-mail nach Vertragsschluss zugesandt.
§3 Rücktritt nach § 3 KSchG
- Sofern am Vertrag ein/e Verbraucher/in beteiligt ist, kann dieser/e gemäß § 3 KSchG unter den dort genannten Voraussetzungen von seinem/ihrem Vertragsanbot oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den/die Verbraucher/in, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen.
- Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich uns gegenüber zu erklären; zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Wir behalten uns vor, die Leistung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu erbringen.
- Der/die Verbraucher/in ist, sofern er/sie bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der/die Verbraucher/in.
§4 Vergütung
- Soweit in Broschüren, im Internet oder sonst, es sei denn im Rahmen eines verbindlichen Angebots, schriftlich oder mündlich Preise angegeben werden, sind diese Angaben freibleibend und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Soweit die Auftragsabwicklung die Versendung oder Beförderung von Gegenständen zum/zur Kunden/in oder von dem/der Kunden/in erfordert, werden die damit verbundenen Kosten gesondert verrechnet und sind von dem/der Kunden/in zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind diese Kosten im vertraglich vereinbarten Preis nicht enthalten.
Der/die Kunde/in hat den Preis durch Banküberweisung oder in bar zu entrichten.
- Der/die Kunde/in verpflichtet sich, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungserhalt den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der/die Kunde/in in Zahlungsverzug. Sofern der/die Kunde/in nicht einen abweichenden Termin nachweist, gilt als Datum des Erhalts der Rechnung der dem Datum der Rechnungsausstellung drittfolgende Werktag.
Der/die Verbraucher/in hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der/die Unternehmer/in hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der/die Kunde/in verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
- Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Der/die Verbraucher/in hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/der Verbrauchers/in stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Unternehmer/innen sind nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§5 Gefahrübergang und Haftung
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung von Waren oder Gegenständen, die uns nicht von dem/der Kunden/in zur Bearbeitung übergeben wurden, geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den/die Kunden/in über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der/die Kunde/in mit der Übernahme in Verzug ist.
- Für den zufälligen Untergang, Verlust oder die zufällige Verschlechterung von Gegenständen, die wir zur Bearbeitung oder aus sonstigen Gründen übernommen habe, besteht keine Haftung. Für sonstige Schäden, Verlust oder Untergang haften wir Unternehmern/innen nur im Fall von Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit, nicht aber im Fall schlichter grober oder leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen Haftung besteht, ist diese mit dem Betrag einer zur Auszahlung gelangenden Versicherungsleistung aus dem jeweiligen Schadensfall begrenzt.
- Vorangehende Bestimmungen (1. bis 3.) gelten gleichermaßen bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden von Personen, deren Verhalten uns nach § 1313a ABGB zuzurechnen sind.
§6 Gewährleistung
- Gegenüber Verbrauchern/innen gelten die allgemeinen Gewährleistungsregeln nach §§ 922 ff ABGB.
- Gegenüber Unternehmern/innen ist das Recht der Wandlung ausgeschlossen. Im Fall mangelhafter Leistungserbringung oder Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder Verbesserung oder Preisminderung.
- Unternehmer/innen müssen die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware, Ausführung der Leistung, oder – im Fall der Übergabe von Gegenständen zur Bearbeitung durch uns – nach Übernahme des bearbeiteten Gegenstands schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristenwahrung genügt in sämtlichen Fällen die rechtzeitige Absendung.
Unternehmer/innen trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Gegenüber Unternehmern/innen beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen wie unbeweglichen Sachen einheitlich ein Jahr ab Empfang der Ware, Ausführung der Leistung, oder – im Fall der Übergabe von Gegenständen zur Bearbeitung durch uns – nach Übernahme des bearbeiteten Gegenstands durch den/die Kunden/in.
- Wir geben gegenüber Kunden/innen keine Garantien im Rechtssinne ab, es sei denn, eine solche wurde im Einzelfall hinsichtlich bestimmter Leistungsteile ausdrücklich vereinbart.
§7 Datenschutz
- Mit der nachfolgenden „Datenschutzinformation“ unterrichten wir unsere Kunden/innen über:
- Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen sowie Abrechnungen
- erforderlichen personenbezogenen Daten;
- die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete
- Unternehmer zum Zwecke und für die Dauer einer Warenbeförderung;
- das Recht auf unentgeltliche Auskunft ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Jeder über Z 1 hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des/der Kunden/in. Der/die Kunde/in hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung der Auftragserteilung oder Bestellung zu erteilen. Dem/der Kunden/in steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe „Datenschutzrechtliche Einwilligung“).
§8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Bei Verbrauchern/innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewährte Schutz, in dem der/die Verbraucher/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebende Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Innere Stadt Wien vereinbart. Wenn der/die Kunde/in Verbraucher/in ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der/die Kunde/in im Sprengel des Bezirksgericht Innere Stadt Wien seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.